Eberhard-Karls-Universität
Tübingen
Dekanat der Fakultät
für Biologie



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KURZBESCHREIBUNG DER VERTRETENEN STUDIENGÄNGE UND ABSCHLUSS-M╓GLICHKEITEN

Abschlu▀möglichkeiten

Das Biologie-Studium kann mit der wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien oder mit dem Biologie-Diplom abgeschlossen werden. Beide Abschlüsse berechtigen zur Zulassung zur Promotion.

Für den Beruf des Hochschullehrers ist die Promotion Voraussetzung. Für Tätigkeiten in der freien Wirtschaft ist die Promotion häufig erwünscht.

A. Biologie-Diplom

Studienablauf

Das Biologie-Diplomstudium gliedert sich in 3 Abschnitte:

  • Grundstudium (1.-4. Semester): wird mit der Diplomvorprüfung abgeschlossen
  • Hauptstudium (5.-8. Semester): wird mit der mündlichen Diplomprüfung abgeschlossen
  • Diplomarbeit Bearbeitungszeit 6 - 9 Monate
1. Grundstudium und Diplom-Vorprüfung

Inhalte des Grundstudiums

Das Grundstudium (1.-4. Semester) umfa▀t Lehrveranstaltungen aus den Bereichen der Botanik, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Tierphysiologie, Zellbiologie, Mikrobiologie, Genetik, Chemie einschlie▀lich Biochemie, Physik, Mathematik und Ethik Grundkenntnisse in diesen Fachrichtungen werden in Vorlesungen vermittelt.
In dazugehörenden Übungen werden Kenntnisse der Organismen vermittelt und Arbeitsmethoden erlernt. In einem Seminar sollen die Studierenden lernen, wissenschaftliche Themen selbständig zu erarbeiten und Sachverhalte verständlich wiederzugeben. Die Studierenden erhalten im Grundstudium auch eine Einführung in die Ethik und Wissenschaftstheorie. Das Grundstudium ist für alle Studierenden im Diplomstudiengang gleich. Das Grundstudium Biologie für das Lehramt an Gymnasien unterscheidet sich hiervon nur in den Anforderungen der Fächern Chemie, Physik und Mathematik. Die Lehrveranstaltungen des Grundstudiums können im einzelnen dem Studienplan Grundstudium Biologie-Diplom entnommen werden. In den Übungen (Kurse) des Grundstudiums sind in der Regel Leistungsnachweise zu erbringen (Klausuren).

Diplom-Vorprüfung

Das Grundstudium wird mit der Diplom-Vorprüfung abgeschlossen. Die Diplom-Vorprüfung ist bis zu Beginn des 5.Semesters abzulegen und mu▀ bis Beginn der Vorlesungszeit des 7. Semesters abgeschlossen sein. Die Diplom-Vorprüfung erstreckt sich auf die Fächer Botanik, Zoologie, Zellbiologie/Mikrobiologie/Genetik, Chemie (einschlie▀lich Biochemie) und ein Wahlfach (Physik, Mathematik oder Physikalische Chemie).

Die Diplom-Vorprüfung besteht aus

1. studienbegleitenden Prüfungsleistungen (benotete Leistungsnachweise) in vier Fächern (Botanik, Zoologie, Zellbiologie/Mikrobiologie/Genetik und Chemie einschlie▀- lich Biochemie),

2. einer mündlichen Prüfung im Wahlfach (Physik, Mathematik oder Physikalische Chemie).
Die Prüfung im Wahlfach kann abgelegt werden, sobald die folgenden Scheine vorgelegt werden können:

  • Physikalisches Grundpraktikum für Biologen
  • Übungen zur Mathematik für Biologen I
  • Übungen zur Mathematik für Biologen II
  • Übungen zur Mathematik für Biologen III (nur für Wahlfach Mathematik erforderlich)
  • Grundpraktikum in Physikalischer Chemie (nur für Wahlfach Physikalische Chemie erforderlich)
Die Anmeldung zur mündlichen Diplom-Vorprüfung im Wahlfach erfolgt beim Dekanat (Mai für die Prüfungen in den Semesterferien des SS, November für die Prüfungen in den Semesterferien des WS)

Für die Fächer Botanik, Zoologie, Zellbiologie/Mikrobiologie/Genetik und Chemie einschlie▀lie▀lich Biochemie sind folgende benoteten Leistungsnachweise zu erbringen:

Botanik: Botanik I
Botanik II
Pflanzenphysiologie
Zoologie: Zoologie I
Zoologie II
Tierphysiologie

Zellbiologie/Mikrobiologie/Genetik

Chemie einschlie▀lich Biochemie

Die Vordiplomprüfung ist bestanden, wenn mindestens sieben der acht geforderten benoteten Leistungsnachweise nicht schlechter als "ausreichend" bewertet sind und die Note in den einzelnen Fächern mindestens "ausreichend" ist.
Die Note in den Fächern Botanik und Zoologie errechnet sich aus dem Durchschnitt der drei dafür erbrachten benoteten Leistungsnachweise. In den Fächern Zellbiologie/Mikrobiologie/Genetik und Chemie einschlie▀lich Biochemie ergibt sie sich aus der Note des dafür vorgesehenen Leistungsnachweises; im Wahlfach aus der Note der mündlichen Prüfung. Die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung errechnet sich aus dem Durchschnitt der Noten der fünf Fächer.
Die Diplom-Vorprüfung mu▀ bis Ende des 6. Fachsemesters abge- schlossen sein.
Das Zeugnis über die bestandene Diplom-Vorprüfung wird auf Antrag beim Dekanat ausgestellt, sobald alle benoteten Leistungs- nachweise vorgelegt werden können und die Prüfung im Wahlfach bestanden ist.

2. Hauptstudium und mündliche Diplomprüfung

Fächerkombination

Das Hauptstudium erstreckt sich auf 3 Fächer: 1 Hauptfach und 2 Nebenfächer.

Als Hauptfachrichtungen sind wählbar: Botanik, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie, Genetik, Humangenetik/Anthropologie

Mit der Wahl des Hauptfaches wird im allgemeinen die Fach- richtung der Diplomarbeit und gegebenenfalls der Dissertation festgelegt und damit ein gewisser Rahmen auch für das spätere berufliche Tätigkeitsfeld abgesteckt.

a) Biologische Nebenfächer:

Botanik, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Tierphysiologie, Mikrobiologie, Genetik, Humangenetik/Anthropologie, Parasitologie, Immunologie*, Ethik in den Biowissenschaften*

b) Nichtbiologische Nebenfächer:

Mathematik, Experimentalphysik, Angewandte Physik, Elektronik/Me▀technik/Techn. Informatik, Informatik, Physikalische Chemie, Anorganische Chemie, Organische Chemie, Biochemie, Pharmakologie, Geographie, Geologie, Paläontologie, Philosophie (nach Ma▀gabe des vorhandenen Angebots). Ethik in den Biowissenschaften *. Physiologische Psychologie *

* auf Antrag möglich.

Unter den gewählten Nebenfächern mu▀ ein biologisches und ein nichtbiologisches Fach sein.
Weiterhin können als nichtbiologische Fächer anerkannt werden:
Pharmazeutische Biologie, Humanphysiologie, Medizinische Mikrobiologie und Hygiene.

Die Verbindung folgender Fächer ist für die Diplomprüfung nicht möglich:
Genetik mit Humangenetik und Anthropologie
Tierphysiologie mit Humanphysiologie

Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

Für das Hauptfach ist die Teilnahme an folgenden Lehrveranstaltungen vorgeschrieben:

  • Gro▀praktikum der betreffenden Fachrichtung (über 1 Semester ganztägig)
  • Spezialpraktika mit zusammen 8 Semesterwochenstunden
  • 2 Seminare
  • die wichtigsten Vorlesungen der betreffenden Fachrichtung
Für jedes Nebenfach gelten folgende Mindestanforderungen:
  • Spezialpraktika mit zusammen 12 Semesterwochenstunden oder Gro▀praktikum
  • 2 Seminare
  • die wichtigsten Vorlesungen der betreffenden Fachrichtung
Die Gro▀praktika und Spezialpraktika sind dazu bestimmt, einen Überblick über das betreffende Fach und Einblick in dessen spezielle Fragestellungen zu vermitteln. Die Studierenden erlernen im Gro▀praktikum die wichtigsten Arbeitsmethoden und bereiten sich damit auf die Diplomarbeit vor. In Seminaren werden neue Forschungsergebnisse diskutiert. Die Teilnehmer üben sich so im Referieren aktueller Themen aus der Forschung.

Mündlicher Teil der Diplomprüfung

Nach Erbringung der Studienleistungen für das Hauptstudium erfolgt die mündliche Prüfung im Hauptfach und den 2 Nebenfächern.
Die mündlichen Fachprüfungen sind innerhalb eines Prüfungszeitraum abzulegen, wenn sich der Kandidat erst im 9. Semester oder später zur mündlichen Diplomprüfung meldet. Wird die Zulassung bereits bis zum 8. Semester beantragt, können die Fachprüfungen in zwei unmittelbar aufeinanderfolgenden Prüfungszeiträumen abgelegt werden. Die mündlichen Fach- prüfungen können auch unmittelbar nach Erfüllung der Anforderungen für die Zulassung in den einzelnen Prüfungsfächern abgelegt werden (konsekutive Diplomprüfung). Im Falle der konsekutiven Diplomprüfung müssen die mündlichen Fachprüfungen vor Beginn der Vorlesungszeit des 10. Fachsemesters abgeschlossen sein; die bereits abgelegten Fachprüfungen gelten sonst als nicht bestanden und müssen wiederholt werden.
Prüfungszeiträume: Semesterferien des WS
Semesterferien des SS
Die Prüfung im Hauptfach dauert 1 Stunde, die Prüfung in einem Nebenfach 30 Minuten.

3. Diplomarbeit

Die Diplomarbeit ist eine Prüfungsarbeit, die die wissenschaftliche Ausbildung abschlie▀t.
Mit der Diplomarbeit soll der Studierende zeigen, da▀ er in der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem Gebiet der Biologie selbständig mit wissenschaftlichen Methoden zu bearbeiten und darzustellen.
Die Diplomarbeit mu▀ in unmittelbarem Anschlu▀ an den mündlichen Teil der Diplomprüfung begonnen werden. Die Bearbeitungszeit soll 6 bis 9 Monate nicht überschreiten. Die Bearbeitungsfrist für die Diplomarbeit beginnt 6 Wochen nach der letzten mündlichen Diplomprüfung. Die Studierenden sollten sich deshalb bereits vor der mündlichen Diplomprüfung um einen Arbeitsplatz für die Anfertigung der Diplomarbeit bemühen.

Den genauen Ablauf der Diplomvorprüfung und der Diplomprüfung (mündliche Diplomprüfung und Diplomarbeit) regelt die Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang Biologie an der Universität Tübingen.
Im Studienplan Biologie Diplom sind die Anforderungen für die einzelnen Fächer zusammengestellt.
Für nichtbiologische Nebenfächer sind beim Dekanat Merkblätter mit den Anforderungen erhältlich.

B. Biologie für das Lehramt an Gymnasien

Fächerkombination

Studierende, die den Beruf des Lehrers an Gymnasien anstreben, schlie▀en ihr Studium mit der Wissenschaftlichen Prüfung für das Lehramt an Gymnasien ab.
Für die Wissenschaftliche Prüfung mu▀ Biologie zusammen mit einem weiteren Fach studiert werden.
Für den Vorbereitungsdienst am Studienseminar und Gymnasium in Baden-Württemberg kann Biologie mit folgenden Fächern kombiniert werden: Chemie, Deutsch, Englisch, Evangelische Theologie, Französisch, Geographie, Geschichte, Politikwissenschaft, Katholische Theologie, Latein, Mathematik, Physik, Griechisch, Sport.
Wird Biologie zusammen mit einem der obengenannten Fächer studiert, so gelten die Anforderungen eines Hauptfaches.
Unter der Voraussetzung, da▀ eine Erweiterungsprüfung in einem dritten Fach mit den Anforderungen eines Hauptfaches bzw. eines Beifaches abgelegt wird, sind weitere Fächerkombinationen möglich (s. dazu Verordnung des Kultusministeriums über die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien vom 02.10.1977, geändert am 27.07.1983). Die Hinzunahme eines dritten Faches begünstigt die Einstellungschancen als Gymnasiallehrer.
In diesem Zusammenhang wird auch auf die Verordnung des Ministeriums vom 15. Januar 1991 verwiesen. In dieser Verordnung sind diejenigen Fächerverbindungen aufgeführt, für die auf Grund des Unterrichtsangebots ein erhöhter Lehrbedarf besteht. Bewerber mit solchen Fächerverbindungen werden in der Regel bei der Einstellung besonders berücksichtigt.

Studienablauf

Das Studium der Biologie für das Lehramt an Gymnasien gliedert sich in 3 Abschnitte

  • Grundstudium (1.-4. Semester)
    wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen
  • Hauptstudium (5.-8. Semester)
    wird mit der schriftlichen und mündlichen Prüfung abgeschlossen
  • Wissenschaftliche Arbeit:
    Bearbeitungszeit 6 Monate

1. Grundstudium und Zwischenprüfung

Inhalte des Grundstudiums

Das Grundstudium erstreckt sich auf die Allgemeine Biologie, Botanik, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Tierphysiologie, Zellbiologie, Mikrobiologie, Genetik, Chemie, Biochemie, Physik und Mathematik. Die Studierenden erhalten auch eine Einführung in die Ethik und Wissenschaftstheorie. Es entspricht weitgehend dem Grundstudium Diplom (s.Inhalte des Grundstudiums Biologie-Diplom). Studierende, die sich die Möglichkeit des Überwechselns in den Biologie-Diplomstudiengang offen halten wollen, sollten ihr Grundstudium nach dem Studienplan Biologie-Diplom ausrichten.

Zwischenprüfung

Das Grundstudium wird mit der Zwischenprüfung abgeschlossen. Sie soll in der Regel nach dem 4. Semester abgelegt werden. Der Studierende mu▀ sich in allen Fächern seines Studiengangs einer Zwischenprüfung unterziehen. Die Zwischenprüfung für das Fach Biologie erstreckt sich auf die Teilprüfungen Botanik und Zoologie. Die Zwischenprüfung in Biologie dauert je Prüfungskandidat und Prüfungsfach mindestens 15 Minuten.
Den Ablauf der Prüfung regelt die Ordnung der Universität Tübingen für die Zwischenprüfung in den Studiengängen für das Lehramt an Gymnasien "Allgemeiner Teil" vom 29.09.1976 und "Besonderer Teil Biologie" vom 26.06.1980 zuletzt geändert am 17.10.1990. Eine Änderung der Zwischenprüfungsordnung ist in Vorbereitung. Nach der neuen Zwischenprüfungsordnung können die benoteten Leistungsnachweise über die biologischen Lehrveranstaltungen des Grundstudiums anstelle einer Zwischenprüfung anerkannt werden.

2. Hauptstudium

Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums

Durch die Teilnahme an einem Biologischen Gro▀praktikum (ganztägig über 1 Semester) erhalten die Studierenden einen Überblick in Allgemeiner Biologie, Botanik und Zoologie. Sie lernen die wichtigsten Arbeitstechniken der Biologie kennen.
Die Teilnahme an einem Praktikum aus den Bereichen Pflanzenphy- siologie, Spezielle Botanik oder ╓kologie und einem Praktikum aus den Bereichen Tierphysiologie, Spezielle Zoologie, Entwicklungsphy- siologie oder ╓kologie (jeweils 5-stündig) ist vorgesehen.
Bei den im Hauptstudium vorgesehenen botanischen und zoologischen Exkursionen stehen systematische und ökologische Fragestellungen im Vordergrund. In 2 Seminaren werden aktuelle Forschungsthemen diskutiert und referiert. Spezialvorlesungen aus den Bereichen Botanik, Pflanzenphysiologie, Zoologie, Tierphysiologie, ╓kologie, Genetik, Mikrobiologie oder Humanbiologie im Umfang von mindestens 6 Semesterwochenstunden sind vorgesehen. (Näheres siehe Studienplan). Für das Beifach Biologie sind die Anforderungen etwas geringer.

Schriftliche und mündliche Prüfung

Die schriftliche Prüfung im Fach Biologie erfolgt in Form einer 4- stündigen Klausurarbeit. Drei Themen werden zur Wahl gestellt.

Die mündliche Prüfung dauert im Hauptfach 60 Minuten, im Beifach 45 Minuten. Sie wird auf 2 Prüfer aufgeteilt (Botanik und Zoologie). Die Prüfung im Fach Biologie und im weiteren Fach kann an zwei aufeinanderfolgenden Prüfungsterminen abgelegt werden (Abstand zwischen den beiden Prüfungsterminen ca. 6 Monate).

3. Wissenschaftliche Arbeit

In einem der beiden Hauptfächer mu▀ eine Wissenschaftliche Arbeit angefertigt werden. Im Fach Biologie kann die Arbeit im Anschlu▀ an die mündliche Prüfung begonnen werden. Die Bearbeitungszeit im Fach Biologie beträgt 6 Monate. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden. Mit der Wissenschaftlichen Arbeit soll der Studierende zeigen, da▀ er ein Thema mit den Methoden und Hilfsmitteln seines Faches sachgerecht bearbeiten kann.

Erweiterungsprüfung

Wer die Wissenschaftliche Prüfung für das Lehramt an Gymnasien bestanden hat, kann sich einer Erweiterungsprüfung mit den Anforderungen eines Hauptfaches oder Beifaches unterziehen. Die Studienleistungen für das Studium der Biologie als Beifach unterscheiden sich im Grundstudium nicht von den Anforderungen des Hauptfaches. Im Hauptstudium sind die Anforderungen für das Beifach nur unwesentlich geringer als für das Hauptfach. Im Studienplan Biologie für das Lehramt an Gymnasien sind die Anforderungen für das Fach Biologie zusammengestellt.

Begleitstudium in Pädagogik oder pädagogischer Psychologie

Studierende, die nicht Pädagogik als weiteres Fach studieren, brauchen ein Begleitstudium in Pädagogik oder pädagogischer Psychologie. Der Nachweis über das Begleitstudium wird durch die erfolgreiche Teilnahme an zwei Übungen erbracht.